Sicherungseinrichtung deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken
Die Sicherungseinrichtung des BVR soll das Vertrauen der Kunden in die Einlagensicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken garantieren und kann zu diesem Zweck sowohl Geld für die Sanierung von Mitgliedbanken aufwenden, als auch die Entschädigung von entsprechenden Anlegern veranlassen. Das Reglement ist sehr ausgefeilt und hat dafür gesorgt, das seit Bestehen dieser Sicherungseinrichtung noch niemals ein Anleger seine Einlagen verloren hat. Im Folgenden wird eine Übersicht über die wichtigsten organisatorischen Punkte, die Höhe der Einlagensicherung und entsprechende ergänzende Regelungen geboten.
Organisation
Das System der Einlagensicherung unter Genossenschaftsbanken baut auf dem Prinzip der Solidarität auf, was bedeutet, dass im Notfall alle Mitglieder für ein krisengeschütteltes Institut einspringen. Die Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR steht allen Banken offen, die auch Mitglieder des BVR sind. Entscheidet sich ein Kreditinstitut für eine Mitgliedschaft, so muss es einwilligen, sich einer jährlichen Überprüfung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und einer entsprechenden Klassifizierung zu unterziehen. Die Klassifizierung ist in 5 Stufen eingeteilt, die bei A+ für finanziell sehr gesunde Banken beginnen und bis zu Stufe D für problematische Institute reichen. Diese Klassifizierung hat unmittelbaren Einfluss auf die zu zahlenden Umlagen, die jedes Institut jährlich entrichten muss. Als Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Umlage werden die Einlagen der Kunden, die Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen und die Anrechnungsbeträge aus Swapp-, Termin- und Optionsgeschäften veranschlagt. Die jährliche Umlage für Mitgliedsbanken beträgt grundsätzlich 0,5% der Bemessungsgrundlage, wobei Bausparkassen und Hypothekenbanken nur 0,37% entrichten müssen. Durch die Klassifizierung kann sich dieser Wert jedoch um einen entsprechenden Zu- Beziehungswiese Abschlag verändern:
- Klasse A+: -10%
- Klasse A-, B+ und B: 0%
- Klasse B-: 10%
- Klasse C: 20%
- Klasse D: 40%
Darüber hinaus verpflichten sich die Mitglieder der Sicherungseinrichtung des BVR, keine Geschäfte zu machen, die ein überhöhtes Risiko fördern und so die entsprechende Bank in Schwierigkeiten bringen können.
Art und Höhe der Einlagensicherung
Die Einlagensicherung der Sicherungseinrichtung des BVR wird pro Kunde auf 100% angesetzt, was den Vorteil hat, dass es keine betragsmäßigen Veränderungen der Absicherung geben kann. Abgesichert werden alle Spareinlagen, alle Termineinlagen und natürlich auch Sichteinlagen bei den Mitgliedsbanken. Als Besonderheit ist anzumerken, dass auch Inhaberschuldverschreibungen komplett durch die Einlagensicherung abgedeckt sind. Somit kann man nicht nur bei Guthaben auf Girokonten, einem Tagesgeldkonto oder einem Festgeldkonto sicher sein, dass man seine Einlagen zurückbekommt, sondern auch bei Anleihen und sogar bestimmten Zertifikaten. Entsprechende Zinsen fallen ebenfalls unter die Einlagensicherung und werden in Sicherungsfall erstattet.
Ergänzende Regelungen
Eine weiterer wichtiger Punkt für Anleger ist meistens die Frage danach, was nach einem Ausscheiden einer Bank aus der Sicherungseinrichtung des BVR passiert. Zunächst muss die Bank dies ihren Kunden sofort mitteilen, um ihnen die Möglichkeit einzuräumen, entsprechend darauf zu reagieren. Darüber hinaus kann man jedoch noch von der Einlagensicherung profitieren, sofern die Forderungen schon vordem Ausscheiden oder maximal einen Monat nach dem Ausscheiden der Bank begründet wurden.
Top Einlagensicherung bei Genossenschaftsbanken
Abschließend kann man sagen, dass die Genossenschaftsbanken ein wirklich gut durchdachtes und funktionierenden Einlagensicherungssystem haben, weil es neben der Entschädigung der Anleger auch für die Erhaltung und gegebenenfalls für die Sanierung angeschlagener Institute sorgt. Der erfolg gibt diesem System recht, denn wie bereits beschrieben sind noch nie größere Probleme bezüglich der Sicherheit von Einlagen bei Genossenschaftsbanken in Deutschland aufgetaucht.
Weitere deutsche Einlagensicherungssysteme
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds öffentlicher Banken Deutschlands
- Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes
Ausländische Einlagensicherungssysteme


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