Tagesgeld Sicherheit - sichere Geldanlage

Wie ist mein Geld auf einem Tagesgeldkonto geschützt?

Bankguthaben gehört heute für weite Teile der Bevölkerung zur Selbstverständlichkeit. Selten macht man sich Gedanken darüber, dass es sich hierbei ebenfalls um eine Form der Geldanlage handelt. An dieser Stelle drängt sich automatisch die Frage auf, wie das Kapital vor Verlusten geschützt wird. Sowohl ein Tagesgeldkonto als auch das Festgeldkonto machen hier keine Ausnahme. Ist ein Kreditinstitut von einer Insolvenz bedroht, greifen mehrere Schutzmechanismen, mit denen verhindert werden soll, dass ein großer Teil des Bankguthabens verloren geht. Sie gehören in vielen Industrienationen inzwischen zum Standard. Diese Maßnahmen lassen sich in gesetzliche und freiwillige Sicherungen unterscheiden.

Für die Mitgliedsstaaten innerhalb der europäischen Union dienen die Richtlinien EGRL 19/94 und 9/97. Allerdings haben die einzelnen Länder das Regelwerk recht unterschiedlich ausgelegt und in eigenen Gesetzen untergebracht. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt das Einlagensicherung- und Anlegerentschädigungsgesetz. In diesem werden die Mindestanforderungen an das Einlagensicherungssystem festgeschrieben. Für den Fall, dass die Insolvenz eines Kreditinstitutes festgestellt wird, schreibt der Gesetzgeber die Einlagensicherung von 100% der Forderung vor. Allerdings nur bis zu einem Wert von 50.000 Euro. Weiterhin wird von Seiten der Bundesregerung vorgeschrieben, dass die Banken Mitglied einer sogenannten Entschädigungseinrichtung sein müssen, aus der bestehende Forderungen gedeckt werden können. Bei diesen gesetzlichen Sicherungssystemen handelt es sich um nicht rechtsfähiges Sondervermögen, welches bei der KfW geführt wird.

Daneben existieren zusätzlich freiwillige Einlagensicherungen der Kreditanstalten. Diese Einlagensicherungsfonds sind die zweite Stütze, wenn es darum geht das Bankguthaben der Kunden zu sichern. In diese Fonds müssen angeschlossene Banken jedes Jahr einen bestimmten Beitrag einzahlen, der sich nach dem erzielten Jahresumsatz richtet. Mitglieder der freiwilligen Einlagensicherungsfonds haften mit 30% des Eigenkapitals. Allerdings erwächst hieraus kein Rechtsanspruch für Gläubiger. Gerade in Krisenzeiten ist es unsicher, ob eine Leistung auch wirklich erfolgt. Von einem Einlagensicherungsfonds unberührt bleiben Kapitalanlagen in Form von Wertpapieren, diese werden durch Banken nur verwahrt. Die Leistungen beziehen sich nur auf Bankguthaben und Spareinlagen.

Deutsche Einlagensicherungssysteme

Ausländische Einlagensicherungssysteme

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, in welcher Höhe und über welchen Einlagensicherungsfonds Ihr Kapital bei den Direktbanken aus unseren Vergleichen abgesichert ist:

Einlagensicherungssysteme der Direktbanken

Bank Einlagenschutz
je Kunde
Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
1822direkt unbegrenzt
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
Deutsche Kreditbank unbegrenzt
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Cortal Consors 45 Mio. EUR
comdirect 108,27 Mio. EUR
Mercedes-Benz Bank 290 Mio. EUR
norisbank 53 Mio. EUR
netbank 8,42 Mio. EUR
DAB Bank 28,51 Mio. EUR
Postbank 1,21 Mrd. EUR
Volkswagen Bank 1,12 Mrd. EUR
SEB Bank 577,63 Mio. EUR
wüstenrot 125,91 Mio. EUR
ING-DiBa 1,18 Mrd. EUR
Targobank 220,27 Mio. EUR
Britischer Einlagensicherungsfonds
Bank of Scotland 50.000 GBP
(ca. 57.000 EUR)
Niederländischer Einlagensicherungsfonds
Credit Europe Bank 100.000 EUR
Letzte Aktualisierung am 06.08.2009. Angaben ohne Gewähr.

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