Einlagensicherung - Einlagensicherungsfonds - Deutschland
Das Thema Einlagensicherung ist gerade in Krisenzeiten ein heftig diskutierter Aspekt in Bezug auf Geldanlagen, weil den Anlegern erst dann bewusst wird, wie wichtig es ist, im Insolvenzfall einer Bank entsprechend abgesichert zu sein. Gerade Deutschland gilt im Bereich der Einlagensicherung weltweit als vorbildlich, weil das Einlagensicherungssystem hierzulande auf mehreren Säulen beruht. Dabei gibt es jedoch trotzdem einige Einschränkungen, die man bereits vor einer Investition in eine bestimmte Geldanlage kennen sollte, um seine Entscheidung entsprechend absichern zu können. Im Folgenden wird ein Überblick über die Einlagensicherung in Deutschland gezeichnet, der potenziellen Anlegern genau aufzeigt, ob und in welcher Höhe beispielweise Tagesgeld, Festgeld oder auch Guthaben auf Girokonten durch die Einlagensicherung geschützt werden.
Die Einlagensicherung gilt nur für bestimmte Anlagen
Im Allgemeinen sind nur bestimmte Geldanlagen durch die Einlagensicherung geschützt. Dabei handelt es sich um Spareinlagen, Guthaben auf Girokonten und Termineinlagen, wohingegen Inhaberschuldverschreibungen und auch Zertifikate zum Beispiel keinen entsprechenden Schutz genießen. Wer also ein Tagesgeldkonto bei einer Bank eröffnet, kann in der Regel davon ausgehen, dass seine Einlage sicher ist. Aktien und Wertpapiere werden dagegen nur von den Banken im Auftrag ihrer Kunden aufbewahrt und können im Insolvenzfall schriftlich eingefordert werden, um sie bei einer anderen Bank in einem Depot zu lagern.
Die gesetzliche Einlagensicherung als erste Säule des Systems
Im Jahr 1998 mussten die EU-Staaten eine entsprechende Richtlinie zur gesetzlichen Einlagensicherung in nationales Recht umsetzen, was natürlich auch in Deutschland geschehen ist. Seitdem waren hierzulande alle oben beschriebenen Geldeinlagen zu 90% abgesichert, was jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro galt. Zum 01.07.2009 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, seitdem sind Einlagen bis 50.000 EUR in voller Höhe abgesichert. Zuständig für die Abwicklung der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), an die man sich als geschädigter Kunde einer deutschen Bank wenden kann. Grundsätzlich kann man sagen, dass alle deutschen Banken der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen, wobei für Zweigstellen von Bankinstituten aus anderen EU-Staaten eine Ausnahme gemacht wird, wenn sie das Einlagensicherungssystem ihres Landes nutzen.
Sonderregelung wegen der Finanzkrise
Im Zuge der aktuellen Finanzkrise hat die Bundesregierung verkündet, dass sie eine hundertprozentige Garantie für alle Einlagen übernimmt. Dies ist jedoch als politische Absichtserklärung zu verstehen, die vertrauensbildend wirken soll, jedoch nicht in ein Gesetz gegossen wird. Zudem ist zu erwarten, dass diese Garantie nur zeitlich begrenzt übernommen wird und danach entweder die bisherige, oder eine neue Form der gesetzlichen Einlagensicherung beschlossen wird.
Stand: 13.10.2008
Freiwillige Einlagensicherung geht viel weiter
Die Einlagensicherung geht in Deutschland jedoch noch wesentlich weiter, weil fast alle Banken, Direktbanken und Sparkassen freiwillige Mitglieder in entsprechenden Sicherungsfonds sind. Der Einalgensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken steht beispielsweise allen deutschen Privatbanken offen, wobei eine Mitgliedschaft nicht verpflichtend ist. Hat sich eine Bank jedoch für diesen Schritt entschieden, garantiert sie eine Einlagensicherung in Höhe von 30% des maßgeblichen Eigenkapitals pro Person, was in der Regel einer vollständigen Absicherung gleichkommt.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Auch die öffentlichen Banken verfügen über einen eigenen Einlagensicherungsfonds, der 1994 gegründet wurde und offiziell Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. heißt. Dieser Sicherungsfonds übernimmt die komplette Einlagensicherung, sofern die Anleger nicht schon komplett durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt werden.Einlagensicherungsfonds öffentlicher Banken Deutschlands
Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schützt die Einlagen der Kunden angeschlossener Banken zu 100 Prozent, wobei hier auch Inhaberschuldverschreibungen entsprechend abgesichert sind. Darüber hinaus verfügen die Sparkassen über 11 regionale Sparkassenstützungsfonds, die die Einlagen ihrer Kunden ebenfalls zu 100% absichern.Sicherungseinrichtung der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes
Einlagensicherung der Direktbanken aus unseren Vergleichen
| Bank | Einlagenschutz je Kunde |
||
| Mitglieder des Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes | |||
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1822direkt | unbegrenzt | |
| Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken | |||
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Deutsche Kreditbank | unbegrenzt | |
| Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken | |||
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Cortal Consors | 45 Mio. EUR | |
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comdirect | 108,27 Mio. EUR | |
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Mercedes-Benz Bank | 290 Mio. EUR | |
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norisbank | 53 Mio. EUR | |
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netbank | 8,42 Mio. EUR | |
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DAB Bank | 28,51 Mio. EUR | |
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Postbank | 1,21 Mrd. EUR | |
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Volkswagen Bank | 1,12 Mrd. EUR | |
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SEB Bank | 577,63 Mio. EUR | |
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wüstenrot | 125,91 Mio. EUR | |
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ING-DiBa | 1,18 Mrd. EUR | |
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citibank | 220,27 Mio. EUR | |
| Anbieter mit britischer Einlagensicherung | |||
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Bank of Scotland | 50.000 GBP (ca. 57.000 EUR) |
|
| Anbieter mit niederländischer Einlagensicherung | |||
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Credit Europe Bank | 100.000 EUR | |
| Letzte Aktualisierung am 22.07.2009. Angaben ohne Gewähr. | |||
Einlagensicherungsfonds garantieren keinen Rechtsanspruch
Die Einlagensicherungsfonds der verschiedenen Geldinstitute garantieren zwar für die Sicherheit der Einlagen ihrer Kunden, jedoch lässt sich dadurch kein Rechtsanspruch auf Entschädigung ableiten. Im Krisenfall sollen diese Einrichtungen nämlich dafür sorgen, dass eine Mitgliedsbank entsprechend stabilisiert wird und die Anleger somit ebenfalls nicht um ihre Einlagen bangen müssen. Sollte es jedoch wirklich dazu kommen, dass mehrere Institute gleichzeitig in größere Schwierigkeiten geraten, würde die finanzielle Ausstattung der Sicherungsfonds nicht ausreichen, um für alle Einlagen garantieren zu können.
Die Einlagensicherung in Deutschland ist sehr solide
Alles in allem kann man feststellen, dass die Einlagensicherung in Deutschland sehr solide ist, weil sie neben der gesetzlichen Einlagensicherung auch noch die freiwilligen Einlagensicherungsfonds bietet. Dieses System hat beispielweise dazu geführt, dass in Deutschland noch niemals ein Kunde einer Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank jemals auch nur einen kleinen Teil seiner Einlagen hätte abschreiben müssen. Im Vergleich zu den meisten anderen Ländern der Erde kann die Einlagensicherung in Deutschland also wirklich als vorbildlich bezeichnet werden.
Einlagensicherung außerhalb Deutschlands
| Staat | Einlagensicherung |
| in Europa | |
| Belgien | EUR 20.000 |
| Bulgarien | ca. EUR 20.452 (Lew 40.000) |
| Dänemark | ca. EUR 40.000 (DKK 300.000) |
| Finnland | EUR 25.000 |
| Frankreich | EUR 60.000 |
| Griechenland | EUR 20.000 |
| Großbritannien | ca. EUR 59.000 (GBP 50.000) » britische Einlagensicherung |
| Irland | EUR 20.000 |
| Island | ca. EUR 21.000 |
| Italien | EUR 103.000 |
| Luxemburg | EUR 20.000 |
| Niederlande | EUR 100.000 » niederländische Einlagensicherung |
| Norwegen | ca. EUR 225.400 (NOK 2.000.000) |
| Österreich | 20.000 |
| Portugal | EUR 25.000 |
| Schweden | ca. EUR 26.000 (SEK 250.000) |
| Schweiz | ca. EUR 19.500 (CHF 30.000, für alle Anleger zusammen max. CHF 4 Mrd. ~ EUR 2,6 Mrd.) |
| Slowenien | 22.000 |
| Spanien | EUR 20.000 |
| außerhalb Europas | |
| Japan | ca. EUR 73.800 (JPY 10.000.000) |
| Kanada | ca. EUR 63.000 (CAD 100.000) |
| USA | ca. EUR 73.800 (USD 100.000) |
| Stand: 29.05.2009 - Angaben ohne Gewähr | |


















