Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH - EdB
Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform, sprich privatrechtliche Kreditinstitute, sind in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, kurz EdB, organisiert. Sie übernimmt in Deutschland gemäß der Rechtsverordnung des Bundesministers der Finanzen vom 24. August 1998 die Aufgabe der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung. Damit ist sie im Fall einer Bankenpleite Ansprechpartner für Anleger. Die finanziellen Mittel für den Entschädigungsfall entstammen einem Sondervermögen, das von der EdB verwaltet und von den angeschlossenen Banken aufgebracht wird. Geregelt werden die Aufgaben und das Vorgehen der EdB durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).
Wie hoch ist die Einlagensicherung und wofür gilt sie?
Die Absicherung durch die 100-prozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. greift bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut. Den Vorschriften der EU folgend wird dieser Wert ab dem 31. Dezember 2010 verdoppelt und auf 100.000 Euro angehoben. Ein Eigenrisiko des Kunden besteht nicht. Das heißt, die Einlagen sind bis zum Grenzwert zu 100 Prozent abgesichert. Bei Wertpapiergeschäften gelten anderen Bedingungen. Hier schützt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken Verbindlichkeiten lediglich bis zu einem Betrag von 20.000 Euro zu 90 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank dem Anleger die für ihn verwalteten Wertpapiere nicht aushändigen und damit ihrer Pflicht nicht nachkommen kann. Denn generell sind Aktien und Fonds nicht über die EdB geschützt, da sie im Regelfall auch bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs einer Bank im Besitz des Kunden verbleiben. Die Bank verwahrt die Papiere lediglich im Auftrag des Kunden.
Was passiert im Entschädigungsfall?
Tätig wird die EdB erst, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) feststellt, dass eine Bank ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Kunden nicht mehr nachkommen kann. Das ist unter anderem dann der Fall wenn ein von der BaFin verhängtes Moratorium – die Bank darf keine Gelder mehr annehmen oder auszahlen – mehr als sechs Wochen andauert. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH schreibt die Kunden der betroffenen Bank dann an. Dieser Information liegt ein Formular bei, mit dem sämtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Das Guthaben samt der bis zu dem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen ist bereits in diesem Schreiben vermerkt. Sobald der Kunde den Brief unterschrieben an die EdB schickt, geht der Anspruch auf die Entschädigungseinrichtung über. Aktuell muss mit maximal drei Monaten gerechnet werde, ehe das Kapital ausgezahlt wird. Ab 2011 verlangt die EU eine Bearbeitungszeit von höchstens 30 Tagen.
Deutsche Einlagensicherungsfonds
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds öffentlicher Banken Deutschlands
- Sicherungseinrichtung der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes
Ausländische Einlagensicherungssysteme


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