Abgeltungssteuer - Tagesgeld und Festgeld

Die Abgeltungssteuer wurde zum 01.01.2009 eingeführt. Sie löste die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer ab und regelt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG) neu. Diese Einnahmen werden jetzt mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% besteuert. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind z.B.:

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, da sie direkt an der Quelle der Entstehung (z.B. bei der Gutschrift der Zinsen auf einem Sparkonto) von der Bank einbehalten und anonym an das entsprechende Finanzamt abgeführt wird. Die Anleger bekommen also nur den bereits um die Steuer bereinigten Ertrag ausgezahlt. Mit der Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld für Kapitalerträge abgegolten. Einkommensteuer wird darüber hinaus nicht mehr erhoben.

Wie hoch fällt die Besteuerung mit der Abgeltungssteuer aus?

Vereinfachtes Berechnungsbeispiel: Kapital 30.000 EUR, Zinssatz 3,00% p.a., Anlagedauer 12 Monate (Zinseszinsen und Freibeträge werden nicht berücksichtigt)

keine Kirchensteuer 8% Kirchensteuer 9% Kirchensteuer
Zinsertrag 900 EUR
Abgeltungssteuer 225 EUR
Solidaritätszuschlag 12,38 EUR
Kirchensteuer - 18 EUR 20,25 EUR
Steuerbelastung gesamt 237,38 EUR 255,38 EUR 257,62 EUR
Steuersatz gesamt 26,38% 28,38% 28,62

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden vom Betrag der Abgeltungssteuer berechnet. Die Kirchensteuer wird natürlich nur dann berechnet, wenn die Anleger auch einer relevanten Religionsgemeinschaft angehören. Anleger, die keiner Religionsgemeinschaft angehören oder aus der Kirche ausgetreten sind, müssen dies der Bank unbedingt mitteilen, da ansonsten die Kirchensteuer abgeführt wird.

Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen vor 2009

Bis Ende 2008 gab es keinen einheitlichen Steuersatz für die Erträge aus Geldanlagen. So wurde für jeden Steuerpflichtigen der persönliche Steuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) herangezogen, der sich an dem zu versteuerndem Einkommen aus der abgegebenen Einkommensteuererklärung ergeben hat.

Je höher das Einkommen eines Steuerpflichtigen in Deutschland, Erträge aus Kapitalvermögen ausgenommen, desto höher ist der persönliche Einkommensteuersatz. Daran ändert auch die Abgeltungssteuer nichts.

Allerdings behielt die Bank auch schon vor 2009 mit der Kapitalertrags- bzw. Zinsabschlagsteuer Teile der Zins- bzw. Gewinneinkünfte aus Geldanlagen ein. Diese betrug 30% der Einkünfte zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Jedoch war die Kapitalertrags- bzw. Zinsabschlagsteuer nur eine Art Vorauszahlung auf die eigentliche Einkommensteuer, die mit der Erklärung zum Jahresende feststand. Betrug der persönliche Steuersatz mehr als 30%, so musste man für die Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkommensteuer nachzahlen. Analog dazu gab es eine Erstattung, sofern der errechnete Steuersatz unter dem der Kapitalertragssteuer lag. (siehe Berechnungsbeispiel weiter unten)

Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

Die Einführung der Abgeltungssteuer hat einige Gewinner aber auch Verlierer hervorgebracht.

Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld profitieren von der Abgeltungssteuer

Sparkonten, wie das Sparbuch, Tagesgeld und das Festgeld profitieren beispielsweise von der neuen Besteuerung, da anstatt 30% Zinsabschlagsteuer "nur noch" 25% Abgeltungssteuer von den Zinserträgen abgezogen werden.

Vereinfachtes Berechnungsbeispiel: Kapital 30.000 EUR, Zinssatz 3,00% p.a., Anlagedauer 12 Monate (Zinseszinsen, Kirchensteuer und Freibeträge werden nicht berücksichtigt)

Abgeltungssteuer Zinsabschlagsteuer persönlicher Steuersatz 19% persönlicher Steuersatz 35%
ab 01.01.2009 bis 31.12.2008
Zinsertrag 900 EUR
Abgeltungssteuer (25%) 225 EUR -
Zinsabschlagsteuer (30%) - 270 EUR -
endgültige Einkommensteuer - - 171 EUR 315 EUR
Solidaritätszuschlag 12,38 EUR 14,85 EUR 9,41 EUR 17,33 EUR
Steuerbelastung gesamt 237,38 EUR 284,85 EUR 180,41 EUR 332,33 EUR
bereits gezahlte Zinsabschlagsteuer - - 284,85 EUR
Erstattung - - 104,44 EUR -
Nachzahlung - - - 47,48 EUR

Abgeltungssteuer bei höherem Einkommensteuersatz

Ebenso profitieren Besser- und Top-Verdiener mit einem Steuersatz über der Abgeltungssteuer von der neuen Regelung. Deren Gewinne aus Kapitalvermögen werden nun günstiger besteuert.

Vereinfachtes Berechnungsbeispiel: Kapital 30.000 EUR, Zinssatz 3,00% p.a., Anlagedauer 12 Monate (Zinseszinsen, Kirchensteuer und Freibeträge werden nicht berücksichtigt)

bis 31.12.2008 ab 01.01.2009
Zinsertrag 900 EUR
persönlicher Steuersatz (fiktiv) 35%
Einkommensteuer 315 EUR -
Abgeltungssteuer (25%) - 225 EUR
Solidaritätszuschlag 17,33 EUR 12,38 EUR
Steuerbelastung gesamt 332,33 EUR 237,38 EUR
Ertrag nach Steuern 567,67 EUR 662,62 EUR
Rendite nach Steuern 1,89% 2,21%
Vorteil + 94,95 EUR

Diese Beispiel zeigt, dass Anleger mit einem perönlichen Steuersatz von 35% mit der Abgeltungssteuer 94,95 EUR Steuern gegenüber der alten Regelung einsparen.

Abgeltungssteuer bei niedrigerem Einkommensteuersatz

Liegt der persönliche Steuersatz unter der Abgeltungssteuer können die Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt werden, so dass sich hieraus keine Nachteile ergeben.

Vereinfachtes Berechnungsbeispiel: Kapital 30.000 EUR, Zinssatz 3,00% p.a., Anlagedauer 12 Monate (Zinseszinsen, Kirchensteuer und Freibeträge werden nicht berücksichtigt)

Abgeltungssteuer Veranlagung zur
Einkommensteuer
Zinsertrag 900 EUR
persönlicher Steuersatz (fiktiv) 19%
Abgeltungssteuer (25%) 225 EUR -
Einkommensteuer - 171 EUR
Solidaritätszuschlag 12,38 EUR 9,41 EUR
Steuerbelastung gesamt 237,38 EUR 180,41 EUR
Ertrag nach Steuern 662,62 EUR 719,59 EUR
Rendite nach Steuern 2,21% 2,40%
Vorteil + 56,97 EUR

Anhand dieses Beispiels spart ein Anleger mit einem persönlichem Steuersatz von 19% mit der Veranlagung seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen 56,97 EUR gegenüber der Besteuerung durch die Abgeltungssteuer.

Diese Ausführung bezieht sich in erster Linie auf Erträge aus Sparguthaben, wie Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld. Denn mit der Abgeltungssteuer gab es weitere Änderungen. So wurde z.B. die Spekulationsfrist von einem Jahr bei Aktien abgeschafft.

Für Spekulanten ergeben sich Nachteile durch die Abgeltungssteuer

Durften bis Ende 2008 Anleger z.B. Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei einnehmen, wenn sie diese mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten haben, so fallen diese Erträge nun komplett unter die Abgeltungssteuer, gleich wie lange Anleger die Wertpapiere halten. Für Spekulanten ergibt sich also ein Nachteil aus der Abgeltungssteuer.

Davon unberührt bleiben Wertpapiere, die noch vor Einführung der Abgeltungssteuer angeschafft wurden.

Abgeltungssteuer umgehen - geht das?

Umgehen klingt etwas "unsauber" und ist auch so nicht möglich. Vielmehr bietet der Staat einige legale Möglichkeiten, Abgeltungssteuer zu sparen.

Sparer-Pauschbetrag

Mit der Abgeltungssteuer wurde der der Sparer-Pauschbetrag eingeführt, der den bis dahin gültigen Sparerfreibetrag ablöste. Der Sparer-Pauschbetrag ermöglicht es, Kapitalerträge steuerfrei einzunehmen. Die Höchstgrenze liegt hier bei 801 EUR bei Singles oder Ehepartnern mit Einzelveranlagung und 1.602 EUR bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung. Um den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen zu können, muss bei der Bank der Freistellungsauftrag eingereicht werden.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung richtet sich an einkommensschwache Personen. Anleger, deren Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (8.004 EUR in 2010 - erst ab diesem Betrag greift die Einkommensteuer) liegt, können die NV-Bescheinigung abgeben. Diese sorgt dafür, dass die Kapitalerträge ohne Abzüge ausgezahlt werden.

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